Arbeitsgruppe Entlassmanagement entwickelte standardisierte Vorgehensweise

Auch nach Abschluss einer Krankenhausbehandlung benötigen Patienten oftmals weitere medizinische oder pflegerische Unterstützung. Um die lückenlose Anschlussversorgung zu garantieren, gilt ab Oktober 2017 für alle Krankenhäuser in Deutschland ein standardisiertes Entlassmanagement. Das heißt, die Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus wird ab dann genau geregelt sein und jeder Patient erhält eine individuelle, bedarfsgerechte Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung.
In der St. Anna Klinik und im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück hat sich die Arbeitsgruppe Entlassmanagement unter Leitung von Andre Fleddermann, Pflegewissenschaftler und Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege im CKQ, und Jennifer Isensee, Assistentin Pflegemanagement, intensiv mit den neuen Vorgaben befasst und ein standardisiertes Entlassmanagement entwickelt.


„Das Krankenhaus ermittelt bei jedem Patienten, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen nach Beendigung des stationären Aufenthaltes nötig sind“, erklärt Fleddermann. Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, leiten die verantwortlichen Ärzte und Pflegekräfte die Maßnahmen bereits ein, wenn der Patient noch in der Klinik ist. Dazu muss das Krankenhaus Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse, wenn nötig auch zur Pflegekasse aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären. Zu den betroffenen Versorgungsbereichen gehören Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, häusliche Versorgung sowie genehmigungspflichtige Leistungen der erforderlichen Anschlussversorgung und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege). Auch muss der weiterbehandelnde Vertragsarzt ebenso wie Therapeuten, Rehabilitations-Einrichtungen oder Pflegeheime und -dienste rechtzeitig über das geplante Vorgehen informiert werden.
Der Patient selbst und wenn nötig seine Angehörigen werden im Bedarfsfall bereits während des stationären Aufenthalts zur veränderten Pflegesituation geschult und beraten. Auch erhalten Patient und Hausarzt alle relevanten Informationen in Form eines Entlassbriefes. Nach der neuen Regelung können Krankenhäuser zudem Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen.

 

 


Bildunterschrift:
Mehr Unterstützung für Patienten: Die Arbeitsgruppe Entlassmanagement hat ein Konzept für die lückenlose Anschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt entwickelt.